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NWB BB 2/2010 S. 39

Auch Mini-GmbHs müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen

Jede Kapitalgesellschaft, auch eine Mini-GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), muss ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Kleine Gesellschaften können dabei von Vereinfachungsmöglichkeiten Gebrauch machen und müssen nur eine verkürzte Bilanz mit Anhang veröffentlichen. Wichtig: Der Jahresabschluss für 2008 musste bis Ende 2009 offen gelegt werden.

Weisen Sie Ihre Mandanten auf diesen Termin hin, wenn diese den Abschluss noch nicht veröffentlicht haben sollten. Denn inzwischen wird streng kontrolliert, ob Unternehmen diesen Verpflichtungen nachkommen. Bei Versäumnissen drohen zunächst Gebühren von ca. 50 €, bei weiterem Verzug können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Die notwendigen Unterlagen können ...