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FG Köln 24.6.2009 4 K 4802/06, IWB 2/2010 S. 38

FG Köln | Keine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuer auf Stückzinsen ausländischer Anleihen

Wird eine ausländische (im Streitfall brasilianische) Anleihe vor Fälligkeit des Zinsanspruchs verkauft, steht dem Verkäufer keine Anrechnung fiktiver ausländischer (im Streitfall brasilianischer) Quellensteuer auf zugeflossene Stückzinsen zu. Die dem Verkäufer der Anleihe zugeflossenen Stückzinsen sind Teil des vom Anleihekäufer aufgewandten Kaufpreises (EFG 2009 S. 1752).

Hinweis:

Nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. (seit 2009: § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG) gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Einnahmen aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen mitveräußert werden und das Entgelt für die auf den Zeitraum bis zur Veräußerung der Schuldverschreibung entfallenden Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums (Stückzinsen) besonders in Rechnung gestellt wird. Der Kl. erhielt im Streitjahr St...BStBl 1996 I S. 1190