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FG Münster 14.12.2009 10 V 4132/09 E, NWB 4/2010 S. 252

Einkommensteuer | Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009

Es bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der auf 1.200 € heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. Dies hat das klargestellt. – Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2008 von Handwerkern Renovierungsarbeiten durchführen lassen. Von den hierfür im gleichen Jahr gezahlten Beträgen entfielen ca. 4.120 € auf Handwerkerlöhne. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 machte das Ehepaar unter Hinweis auf § 35a EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % dieser Aufwendungen (= 824 €) geltend. Sie vertraten die Auffassung, dass die gesetzliche Neuregelung am Tag nach der Verkündung des Gesetzes und damit am in Kraft getreten sei und der „neue...