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BFH 06.10.2009 VIII R 7/08, NWB 4/2010 S. 251

Einkommensteuer | Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen

Nach dem ist die Steuerfreiheit nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und 3 EStG i. V. mit § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG i. d. F. des StÄndG 1992 von Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, ungeachtet der Verwendung der Versicherungen zur Sicherung von Policendarlehen gegeben, wenn diese Darlehen vor Ablauf von drei Jahren aus anderen Mitteln des Steuerpflichtigen zurückgeführt wurden und damit die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für einen Einsatz der Versicherungen zur Tilgung nicht eingetreten sind. – Der Kläger ist Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung mit einer Laufzeit des Versicherungsvertrags vom Kalenderjahr 1980 bis zum Kalenderjahr 2012. Im November 2002 sowie im Februar 2003 gewährte ihm das Versicherungsunternehmen jeweils ein – un...