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Berufsrecht | Rechtsstaatswidrige Verzögerung des berufsrechtlichen Verfahrens
Der Grundsatz, unangemessene Belastungen durch eine lange Dauer des Verfahrens zu vermeiden, gilt auch im berufsrechtlichen Verfahren der Steuerberater. Dies folgt bereits aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip. Zu dem gewährleisteten fairen Verfahren gehört auch die Herstellung von Rechtssicherheit innerhalb angemessener Zeit. Aus diesem Grund muss eine rechtsstaatswidrige Verzögerung im berufsrechtlichen Verfahren bei der Zumessung der berufsrechtlichen Maßnahme berücksichtigt werden. Denn auch ein stets die wirtschaftliche Existenzgrundlage berührendes berufsrechtliches Verfahren kann den Steuerberater – zumal, wenn die Verzögerungen durch die Justizbehörden bedingt sind – zusätzlichen Belastungen aussetzen. Diese können mit zunehmender Verfahrensdauer unvereinbar mit dem Verhäl...