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NWB Nr. 4 vom Seite 290

Betriebsratswahlen 2010

Dr. Stefan Middendorf und Dr. Klaus Olbertz

Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat (BR) stehen vor der Tür. Sie finden in der Zeit vom  bis  statt. Die Wahlen sind zwar vornehmlich Sache der Arbeitnehmer, allerdings sollten auch die Arbeitgeber darauf achten, dass die Wahlen korrekt ablaufen, schließlich haben die Arbeitgeber die Kosten der Wahlen zu tragen. Kommt es hierbei zu Fehlern, die schlimmstenfalls eine Wiederholung der Wahlen erfordern, hat auch für die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten der Arbeitgeber aufzukommen. Zudem bietet die aktive und unterstützende Begleitung der Wahlen für die Arbeitgeber die Chance, die Grundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem künftigen Betriebsrat zu legen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wesentlichen Abläufe des Wahlverfahrens sowie die hierbei zwingend zu beachtenden Fristen.

I. Grundlagen

[i]Die Größe des zu wählenden Betriebsrats ist abhängig von der Anzahl der ArbeitnehmerRechtsgrundlagen für die Durchführung von Betriebsratswahlen sind das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie die hierzu ergangene Wahlordnung (WO). Ein Betriebsrat kann nur in Betrieben gewählt werden, in denen regelmäßig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind (§ 1 BetrVG). Die Größe des zu wählenden Betriebsrats hängt aussch...