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NWB Nr. 4 vom Seite 247

Selbständige in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 279Personen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, müssen, wie alle anderen Bürger, Mitglied in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung sein. Bei der Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung sind die damit verbundenen Konsequenzen genau abzuwägen. Denn wer sich für Letztere entscheidet, hat i. d. R. keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Während in der privaten Krankenversicherung das individuelle Versicherungsrisiko die Höhe der Prämie (mit-)bestimmt, orientiert sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich am Einkommen.

Gesetz und ausfüllende Grundsätze

[i]www.gkv-spitzenverband.deDas Gesetz bleibt er bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vage. In § 240 Abs. 1 SGB V heißt es lediglich, dass die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden muss. Die Ausfüllung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs erfolgt seit dem durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dessen sog. Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler.

Bandbreite zwisc...