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Die gesetzlichen Grundlagen von Verständigungsverfahren und Schiedssprüchen sowie deren Umsetzung nach § 175a AO
Dieser Artikel stellt zunächst dar, wie Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zustande kommen und zeigt auf, warum trotz existierender DBA eine Doppelbesteuerung auftreten kann durch eine nachträgliche, d. h. nach der eigentlichen Steuerfestsetzung stattfindende Maßnahme eines Staates (z. B. eine Betriebsprüfung). Sodann werden die beiden Möglichkeiten zur Vermeidung einer hierdurch eingetretenen Doppelbesteuerung dargelegt. Im Rahmen der Vorstellung der nationalen Umsetzungsvorschrift, § 175a AO, wird die Durchführung beider Verfahren anhand des näher erläutert bzw. ihre Unterschiede aufgezeigt. Abschließend werden die Verjährungsregeln des § 175a Satz 2 AO sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten des Steuerpflichtigen beleuchtet.
Das OECD-Musterabkommen 2003 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA 2003) ist unter NWB EAAAB-17604 abrufbar.
I. Einleitung
Das internationale Steuerrecht besteht nicht nur aus den nationalen Rechtsnormen wie dem EStG, dem KStG oder der AO als steuerrechtlichem Mantelgesetz, sondern auch aus Normen des Völkerrechts. Zu den Völkerrechtsnormen zählen die in § 2 AO angesprochenen völkerrechtlichen Verträge sowie die allgemeinen R...