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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Das BMF hat Einzelfragen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, insbesondere zur Steuerermäßigung bei Mitunternehmerschaften präzisiert. Das Ministerium reagiert damit auf die Entscheidung des BFH, Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen ( IV C 6 – S 2296 a/08/10002).
Mit hat der BFH entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel daran bestehen, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind. Nach dem gilt Folgendes:
Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2007: Rn. 21 des