Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungspflicht des Betreibers eines Back-Shops in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Betreiber eines Back-Shops ist auch als selbständiger Kaufmann in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn er nur für einen Auftraggeber, nämlich den Franchisegeber, arbeitet. Im Streitfall bot die Franchisenehmerin entsprechend dem „Partner- und Systemvertrag” ausschließlich die von dem Franchisegeber gelieferten Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in einem ebenfalls vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Ladenlokal an. Sie war vom Franchisegeber wirtschaftlich abhängig. Der Systemgeber garantierte ihr die Lieferung eines Backwaren-Sortiments. Die Verkaufspreise waren ihr unverbindlich empfohlen. Zusätzlich zum Warenpreis musste eine monatliche Systemgebühr (geringer Anteil des Warenumsatzes) gezahlt werden. Diese Situation begründet die Versicherungspflicht...