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Trotz Finanzkrise kein Verzicht auf Prognosebericht im Jahresabschluss
Ein Unternehmen darf im Jahres- und Konzernabschluss nicht auf den Prognosebericht verzichten und diesen Verzicht mit der Finanz- und Wirtschaftskrise begründen. Dies hat das OLG Frankfurt in einem jetzt veröffentlichten Beschluss klargestellt ( NWB BAAAD-33958). In diesem Fall hatte das Unternehmen auf eine Prognoseberichterstattung verzichtet und stattdessen darauf verwiesen, dass das gesamte wirtschaftliche Umfeld aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht einschätzbar sei. Das Unternehmen führte weiter aus, die besonderen Umstände erlaubten weder quantitative Prognosen noch qualitative Trendaussagen.
Hinweis: Wir werden diesen Beschluss im nächsten Heft im Rahmen eines ausführlichen Beitrags erläutern.