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BFuP Nr. 6 vom Seite 599

Zur Entwicklung und zum Stand des Enforcements in der Europäischen Union

Von WP/StB Dr. h. c. Axel Berger, Berlin

Aufgabe des Enforcements ist es, zum Schutz der Kapitalmärkte die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften zu gewährleisten. Der Beitrag untersucht, wie auf europäischer Ebene dieses Ziel verfolgt und geht auf die unterschiedlichen Strukturen und Prozesse bei den nationalen Enforcement-Einrichtungen ein. Es werden Ansätze aufgezeigt, wie die Effektivität des Enforcements in Europa verbessert werden könnte.

In Britain everything is permitted unless it is prohibited;
In Germany it is the opposite, everything is prohibited unless it is permitted;
In the Netherlands everything is prohibited even if it is permitted;
And in France, of course, everything is permitted especially if it is prohibited.

Sir David Tweedie, Chairman des IASB

1 Die Aufgabe des Enforcements

Die Verläßlichkeit der Informationen über die Lage von Unternehmen hat nicht nur Bedeutung für Investoren, Mitarbeiter, Banken, Kunden oder Lieferanten. Wie die gegenwärtige Finanzkrise es auf dramatische Weise zeigt, können falsche oder unvollständige Informationen weitreichende negative volkswirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Hier setzt der Zweck der ...