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Italienische Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen ins EU-Ausland
Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Der EuGH hat in seiner Entscheidung v. (, Kommission/Italien) einen Verstoß Italiens gegen die Verpflichtungen aus Art. 56 Abs. 1 EG festgestellt. Die Kapitalverkehrsfreiheit sieht der EuGH dadurch verletzt, dass Italien Dividenden, die an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften ausgeschüttet werden, einer Steuerregelung unterworfen hat, die ungünstiger ist als die, die für an gebietsansässige Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden gilt.
I. Bedeutung des Urteils für die Praxis
[i]Unterschiedliche Erhebung von Kapitalertragsteuer auf DividendenMit dem nun vorliegenden Urteil v. nimmt der EuGH zu der unterschiedlichen Erhebung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden Stellung. Der Unterschied liegt darin, ob diese an inländische, der Körperschaftsteuer unterliegende Anteilseigner ausgeschüttet werden, oder an solche Anteilseigner, die ihren Sitz im EU-Ausland haben.
[i]Verstoß gegen KapitalverkehrsfreiheitDer Gerichtshof erkennt hierin in den Fällen, die nicht von der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTRL) erfasst werden, einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Dieser Verstoß wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass das DBA mit dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat des Dividendenempfängers die Anrechnung der ...