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BMF 11.12.2009 IV A 4 - S 1547/0, BBK 2/2010 S. 52

Unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2010

Das BMF hat die ab 2010 gültigen Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht.

Hinweise: Bei gemischten Betrieben wie z. B. einer Metzgerei mit einem Lebensmittelangebot ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der jeweiligen Gewerbeklasse anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen übrigens nicht enthalten und müssen ggf. hinzugeschätzt werden.

Zum Thema:

Bernd Rätke