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BBK Nr. 2 vom Seite 56

Berufsrecht selbständiger (Bilanz-) Buchhalter – Teil 3: Tipps bei Abmahnungen

Wegweiser zur Vermeidung von Abmahnungen und Haftungsrisiken

Michael von Schubert

[i]von Schubert, Befugnisse und Werbung selbständiger (Bilanz-) Buchhalter, NWB TAAAD-32928 und NWB RAAAD-34284 Wer sich als Bilanzbuchhalter selbständig macht, ist Unternehmer – und muss sich im Wettbewerb behaupten. Wie die Praxis zeigt, kann das allzu leicht schiefgehen: Ein Überschreiten der Befugnisse, eine zu aggressive Werbung oder schlichte Unachtsamkeit bei der Verwendung der Berufsbezeichnung rufen Mitbewerber auf den Plan, die sich ihrerseits gegen (unfairen) Wettbewerb schützen wollen. Es drohen nicht nur Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Steuerberater, deren Kammern oder andere Bilanzbuchhalter. Befugnisüberschreitungen können zu empfindlichen Regressforderungen durch ehemalige Kunden führen.

In einer dreiteiligen Beitragsreihe wird dargestellt, was selbständige (Bilanz-)Buchhalter dürfen, was sie besser bleiben lassen und wie sie sich im Falle eines „Angriffs” richtig verhalten. Nach den Befugnissen im ersten Teil der Reihe in BBK 23/2009 und der Werbung im letzten Heft gibt dieser dritte und letzte Teil Tipps rund um die Abmahnung.

I. Was ist eine Abmahnung?

Ursache für eine Abmahnung kann etwa eine Befugnisüberschreitung, unzulässige Werbung oder eine Urheberrechtsverletzung sein.

Begeht jemand einen Wettbewerbsverstoß, so haben s...