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Wichtige Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010
Beitragsbemessungsgrenzen und -sätze sowie Sachbezüge
Wie auch in den letzten Jahren wurden die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2010 auf Basis der Einkommensentwicklung des Jahres 2008 durch den Gesetzgeber überprüft und teilweise aktualisiert. Der Beitrag zeigt, welche Änderungen sich für 2010 ergeben.
I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2010
1. Rentenversicherung
1.1 Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der [i]Gesetzliche Rentenversicherunggesetzlichen Rentenversicherung wurde für das Kalenderjahr 2010 auf 66.000 € jährlich und 5.500 € monatlich angepasst. Im Beitrittsgebiet wurden die entsprechenden Werte auf 55.800 € jährlich und 4.650 € monatlich erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unternehmen im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer dort arbeitet und seinen Wohnsitz hat.
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Beitragsbemessungsgrenzen in der
Rentenversicherung 2010 in € | ||||
jährlich |
monatlich |
wöchentlich |
täglich | |
alte Bundesländer | 66.000 | 5.500 | 1.283,33 | 183,33 |
neue Bundesländer | 55.800 | 4.650 | 1.085,00 | 155,00 |