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Schweiz | Zuwendungen an Parteien ab 2011 bei der Bundeseinkommensteuer abzugsfähig
Der Schweizer Bundesrat hat nach einer Mitteilung vom 22.12.2009 die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen, wie z. B. Spenden oder Mitgliedsbeiträgen, an politische Parteien mit Wirkung ab dem 1.1.2011 beschlossen. Demnach können natürliche Personen Spenden bis maximal 10.000 CHF jährlich von ihrem Einkommen bei der Bundessteuer abziehen. Die Schweizer Kantone haben nach Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, ihre Regelungen anzupassen und eine eigene Obergrenze festzulegen.