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BMF | Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsreisen ab
Aufgrund des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG hat das BMF – im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder – die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gemacht. In der beigefügten Übersicht sind Änderungen gegenüber der Übersicht zum durch Fettdruck hervorgehoben. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für nicht erfasste...