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NWB direkt Nr. 2 vom Seite 47

„Schnellberatung” am Telefon

Stephan Kohlhaas

[i]Ausführlicher Beitrag NWB KAAAD-34872 Es gehört zum Kanzleialltag wohl jedes Steuerberaters, dass Mandanten unvermittelt anrufen und fundierte Beratungen auch zu komplexen Sachverhalten erwarten. Oft werden diese Dienstleistungen binnen kürzester Zeit „nebenbei” und ohne Abrechnung von Honorar erledigt. Gleichwohl kann auch im Rahmen einer telefonischen „Schnellberatung” ein (stillschweigend geschlossener) Auskunftsvertrag zwischen Steuerberater und Mandant zustande kommen, dessen Verletzung erhebliche Haftungsgefahren mit sich bringen kann.

Liegt ein Auskunftsvertrag vor?

[i]Rechtsbindungswille notwendig für VertragsschlussOb bezüglich einer telefonisch erfragten Auskunft ein Rechtsbindungswille vorhanden ist, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Der stillschweigende Abschluss eines Auskunftsvertrags zwischen Geber und Empfänger einer Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft ist i. d. R. anzunehmen, wenn diese für den Anfragenden erkennbar von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dies soll insbesondere in den Fällen gelten, in denen der Auskunftgeber besonders sachkundig ist. Diese Interessenlage wird im Verhältnis Steuerberater/Mandant aufgrund der überlegenen...