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Abgabenordnung | Änderung des Anwendungserlasses AO
Mit wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) in vielfacher Hinsicht geändert. Schwerpunkte sind dabei neue Regelungen zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei führungslosen Kapitalgesellschaften und deren Vertretung im Besteuerungsverfahren, zur (regelmäßig fehlenden) Bindung der Finanzbehörde an die Behandlung desselben Sachverhalts in Vorjahren, zur Aufgabe des Bekanntgabewillens bzw. zum Widerruf eines versandten, aber noch nicht bekannt gegebenen Verwaltungsakts, zur Änderung von Feststellungsbescheiden wegen neuer Tatsachen sowie zur Verzinsung von Umsatzsteuernachforderungen wegen fehlerhafter Endrechnungen. Anlass für die Änderungen sind zumeist Entscheidungen des BFH, die zum besseren Verständnis im jeweiligen Sachzusammenhang dargestellt werden.