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BFH 26.11.2009 VIII B 190/09, NWB 2/2010 S. 90

Einkommensteuer | Nutzungsnachweis bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags

Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für einen betrieblichen Pkw, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des Pkw dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuchs zu dokumentieren. (2) Dem steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, [i]Pitzke, NWB 2009 S. 2063dass der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sog. 1-%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelt (gegen BStBl 2009 I S. 633, Rn. 47).

Anmerkung:

Die Regelung in Rn. 47 des (BStBl 2009 I S. 633), wonach aus der bisherigen Anwendung der 1-%-Regelung auch auf die künftige private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu schließen ist, kann nur ein Indiz für die erforderliche Prognoseentscheidung sein. Ein solches Indiz ist widerlegbar. Hier muss es eigentlich schon genügen darzulegen, dass die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags auch zu einer Änderung des Nutzungsverhaltens führt. Denn man wird unterstellen müssen, dass der Steuerpflichtige, der eine Steuerermäßigung begehrt, auch Willens ist, die Tatbestandsvoraussetzungen der ihn begünstigenden Norm auch erfüllt und sich dann künftig der Mühe unterzieht, ein Fahrtenbuch zu führen. Zu Recht weist der BFH darauf hin, dass der Steuerpflichtige, der bereits einen betrieblichen Pkw nutzt, nicht schlechter behandelt werden darf, als der, welcher bisher keinen Pkw im Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen gehalten hat und davon ausgehen kann, dass die Prognoseentscheidung über die künftige ausschließliche betriebliche Nutzung positiv ausfällt.