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Umsatzsteuer | Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf die Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform
Mit Urteil vom – XI R 73/07 (Kurzinfo StuB 2008 S. 525) hat der BFH entschieden, dass § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG, wonach Gewerbebetriebe kraft Rechtsform die für Land- und Forstwirte geltende Durchschnittssatzbesteuerung nicht in Anspruch nehmen können, auch wenn im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorliegen, das Gemeinschaftsrecht verletzt und daher nicht anzuwenden ist. Das IV B 8 – S 7410/08/10002 nimmt zur Anwendung dieses Urteils ausführlich Stellung. Danach begründet das Urteil ein Wahlrecht des Stpfl., sich entweder auf die bestehende gesetzliche Regelung in § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG oder auf die ergangene Rechtsprechung zu berufen. Das BMF weist darauf hin, dass jeder Wechsel der Besteuerungsform bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung...