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NWB Nr. 1 vom Seite 18

Änderungen und Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht Anfang 2010

[i]Anzeige über http://www.bmas.de/portal/16702/startseite.htmlDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seinen Internetseiten eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen im Bereich Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Kurzarbeitergeld

[i]Ab 2010 bis zu 18 Monate KurzarbeitergeldAb 1. Januar gilt eine neue Bezugsfrist von 18 Monaten für das Kurzarbeitergeld. [i]Becher, NWB 2009 S. 3946Diese Dauer gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Auch bleibt es bei den Erleichterungen durch die Konjunkturpakete, z. B. der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

[i]Neue pauschalierte Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden sog. pauschalierten Nettoentgelte betragen ab dem für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der sog. Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat (Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll- und dem Ist-Entgelt infolge des Arbeitsausfalls).

Renten- und Sozialversicherung

[i]Beitragssatz zur Rente unverändertDer Beitragssatz bleibt unverändert bei 19,9 % in der allgemeinen Rentenversicherung und bei 26,4 % in ...