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NWB Nr. 1 vom Seite 16

Die Bewertung von Frühstücksmahlzeiten aus Anlass einer Auswärtstätigkeit

Dipl.-Betriebswirt Uwe Albert

Ermäßigter Steuersatz für kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

[i]Änderungen WachstumsbeschleunigungsgesetzDer Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen (BR-Drucks. 865/09 v. ). Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht in Art. 5 Nr. 1 vor, dass § 12 Abs. 2 UStG folgende Nr. 11 angefügt wird: … „die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.” Die Regelung ist am in Kraft getreten.

Steuersatz 7 % für Beherbergung …

Damit wird der Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, insbesondere in Hotels und Pensionen, von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Senkung des Umsatzsteuersatzes umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen Die Bundesregierung begründet die...