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BMF 11.12.2009 IV A 4 - S 1547/0, NWB 1/2010 S. 12

Umsatzsteuer | Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

Das die für das Jahr 2010 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) wie folgt bekannt gemacht:


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Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
837 €
425 €
1.262 €
Fleischerei
664 €
996 €
1.660 €
Gast- und Speisewirtschaften
a) mit Abgabe von kalten Speisen
797 €
1.196 €
1.993 €
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.103 €
1.966 €
3.069 €
Getränke (Eh.)
0 €
359 €
359 €
Café und Konditorei
850 €
731 €
1.581 €
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
505 €
67 €
572 €
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.156 €
558 €
1.714 €
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
266 €
200 €
466 €