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KSR Nr. 1 vom Seite 7

Rabattfreibetrag bei Arbeitnehmern verbundener Betriebe

BFH konkretisiert Vorgabe der Herstellereigenschaft des Arbeitgebers

Julia Hermann

Die Steuerbegünstigung nach § 8 Abs. 3 EStG für Sachbezüge des Arbeitnehmers kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber die gewährten Waren oder Dienstleistungen als eigene herstellt, liefert oder erbringt. Seine bisherige Rechtsprechung fortführend, hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Hersteller einer Ware i. S. der Vorschrift nicht nur derjenige sein kann, der den Gegenstand selbst produziert, sondern auch der, der ihn auf eigene Kosten nach seinen Vorgaben und Plänen von einem Dritten produzieren lässt, oder der sonstige gewichtige Beiträge zur Herstellung der Ware erbringt.

Der Sachverhalt

Die Klägerin war im Streitfall eine GmbH, die in einem aus drei Unternehmen bestehen Verbund für die strategische Produktionsplanung sowie für den Bereich Forschung und Entwicklung von Fertigprodukten und Fertigungsverfahren für die Produktion zuständig war. Der Verbund entstand durch Abspaltung bzw. Ausgliederung aus der Alleineigentümerin der GmbH. Ferner erfüllte die Klägerin Geschäftsführungsaufgaben in Bezug auf die Produktion und Distribution als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin bei einer OHG, die durch Ausgliederung sämtliche Produktionsaktivitä...