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KSR Nr. 1 vom Seite 11

Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligung ab 2009

BMF nimmt zur Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStG

Robert Kracht

Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz hat sich die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer verändert, indem es einen höheren Freibetrag gab und eine neue Fondsart eingeführt wurde. Das BMF hat jetzt mit einem ab dem anzuwendenden Schreiben reagiert.

Grundsatz

Beschäftigte können von ihrer Firma direkt Anteile am eigenen Unternehmen oder auch indirekte Beteiligungen über neue Mitarbeiterfonds von jährlich bis zu 360 € steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Dazu wurde ein neuer § 3 Nr. 39 EStG geschaffen, der den vorherigen § 19a EStG – von einigen Übergangsregelungen abgesehen – seit 2009 abgelöst hat. § 3 Nr. 39 EStG gilt für (un-) beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, die in einem gegenwärtigen, aber nicht zwingend dem ersten Dienstverhältnis stehen. Die Steuerfreiheit kann daher beim unterjährigen Arbeitgeberwechsel oder bei parallelen Arbeitsverhältnissen mehrfach in Anspruch genommen werden. Begünstigt sind auch Arbeitnehmer während Mutterschutzfristen und der Elternzeit, in Zeiten der Ableistung von Wehr- und Zivildienst, in der Freistellungsphase einer Altersteilzeitvereinbarung und bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen vom früheren ...