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Existenzgründer sollten Künstlersozialkasse beachten
Insbesondere bei der Existenzgründung besteht ein erheblicher Marketingbedarf, so dass z. B. Grafikbüros zur Anfertigung von Prospekten und Internetseiten beauftragt oder sog. Promis (z. B. Kabarettisten, Schauspieler) zu Werbezwecken gebucht werden. Wenn sich diese Aufträge als Verwertung von Kunst darstellen und diese Aufträge nicht nur gelegentlich geschehen, so kann der Auftraggeber ggf. zur Abführung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sein.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich nun mit Urteil v. - B 3 KS 4/08 R (Quelle: Juris) zum Kunstbegriff der Künstlersozialkasse geäußert. Das BSG stellte klar, dass nicht die eigene Einschätzung der Person maßgebend dafür ist, ob diese Person Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse ist. Entscheidend ist der Horizont ein...