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NWB BB 1/2010 S. 3

Pfändungsschutz: Reform verbessert Rechtslage auch für Selbständige und Freiberufler

Von dem kürzlich verabschiedeten „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” profitieren auch Selbständige und Freiberufler. Künftig können diese, ebenso wie angestellte Arbeitnehmer, ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Auf diesem Konto ist ein Guthaben in Höhe des individuell zu berechnenden Pfändungsfreibetrags vor Pfändungen geschützt. Konkret bedeutet dies, dass eine Kontopfändung nicht mehr zur Sperrung des Kontos führen wird.

Betroffene Mandanten können z. B. weiterhin Miete vornehmen, ohne eine Gerichtsentscheidung zum pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens erwirken zu müssen. Die meisten Regelungen des neuen Gesetzes treten am in Kraft. Lediglich Artikel 8 und 9 (Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung ...