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Die neue Schiedsklausel in Art. 25 Abs. 5 OECD-MA
Die überarbeitete Fassung von 2008 des Musterabkommens der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (OECD-MA) enthält eine bedeutsame Neuerung in verfahrensrechtlicher Hinsicht. So sieht der revidierte Art. 25 OECD-MA in Abs. 5 die Möglichkeit vor, Besteuerungskonflikte einer schiedsgerichtlichen Lösung zuzuführen. Seitens der Wirtschaft war eine solche Reform schon seit langem gefordert worden. Der folgende Beitrag zeigt in erster Linie die Chancen auf, welche die Neuregelung für international tätige Unternehmen mit sich bringt. Nicht verschwiegen werden soll jedoch, dass aufgrund des eingeschränkten Anwendungsbereichs der Schiedsklausel bestimmte Besteuerungskonflikte weiterhin einer schiedsgerichtlichen Beurteilung entzogen sind.
I. Hintergrund der Neuregelung – Schwächen des bisherigen Verständigungsverfahrens
Genau wie die meisten bilateralen DBA sieht das OECD-MA bei Doppelbesteuerungskonflikten oder bei der unterschiedlichen Interpretation von Normen eines DBA die Durchführung eines Verständigungsverfahrens vor. Geregelt ist dieses Verfahren in Art. 25 OECD-MA. Zwar hat sich das Verfahren in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Fällen bewährt und zahlreiche Konflikte einer für beide...