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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 09 | Abfindungen: Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung kann tarifbegünstigt sein

Zahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsverhältnisses unbefristet reduziert, so kann darin nach einem aktuellen BFH-Urteil eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegen.

Um die Besteuerung von Abfindungen geht es im ersten Urteil, das wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben. Der Bundesfinanzhof hat in jüngster Zeit einige Zweifelsfragen hierzu geklärt. Erst in der Dezember-Ausgabe hatten wir Sie über eine positive Entscheidung der obersten deutschen Steuerrichter informiert. Danach ist es für die Tarifermäßigung unschädlich, wenn minimale Teilleistungen in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließen. Jetzt also ein weiteres Urteil. Auch diesmal zu Gunsten betroffener Arbeitnehmer.

Der BFH hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitgebers reduziert. Statt zuvor ganztags arbeitete sie nur noch halbtags. Vom Arbeitgeber erhielt sie eine Abfindung von 17.000 €. Arbeitsrechtler sprechen hier von einer Teilabfindung. Finanzamt und Finanzgericht lehnten eine s...