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Track 24 | Körperschaftsteuer: Notwendiger Inhalt eines Gewinnabführungsvertrags
Die steuerliche Anerkennung einer Organschaft im GmbH-Konzern setzt nach einem aktuellen Urteil des FG Köln keine ausdrückliche Vereinbarung einer Verlustübernahme gemäß § 302 Abs. 1 AktG und § 302 Abs. 3 AktG voraus. Mit dieser Entscheidung widerspricht das Gericht der langjährigen Rechtsprechung des BFH. Der BFH hat jetzt Gelegenheit, seine Auffassung zu überprüfen.
Jetzt kommen wir zu einem Verfahren zur Körperschaftsteuer, das beim BFH anhängig ist. Gestritten wird um den notwendigen Inhalt eines Gewinnabführungsvertrags.
Das Finanzgericht Köln hat im letzten Jahr entschieden: Die steuerliche Anerkennung einer Organschaft im GmbH-Konzern setzt keine ausdrückliche Vereinbarung einer Verlustübernahme voraus.
Mit dieser Entscheidung widerspricht das FG Köln erneut der langjährigen Rechtsprechung des BFH. Mit ihrem ersten Versuch im Jahre 2005, den BFH von ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen, waren die Finanzrichter gescheitert. Der BFH erkennt in ständiger Rechtsprechung einen Gewinnabführungsvertrag steuerlich nur an, wenn im Vertrag ausdrücklich auch eine Verlustübernahme vereinbart wurde entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG.
Nach der aktuellen Entscheidung des FG K...