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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 20 | Erbschaftsteuer: Steuersatz für nahe Angehörige auf dem Prüfstand

Mit der ab 2009 geltenden Erbschaftsteuerreform sind die Steuersätze für Geschwister, Nichten und Neffen (Steuerklasse II) und entfernte Verwandte und Lebensgefährten (Steuerklasse III) drastisch erhöht worden. Jetzt ist erstmals ein Verfahren beim BFH anhängig, bei dem es um den erhöhten Steuersatz für Geschwister geht.

Das nächste anhängige Verfahren hat es nicht auf die Titelseite der Bild-Zeitung geschafft. Von großer Bedeutung ist es aber dennoch. Es geht um die Erbschaftsteuer. Nicht wenige Experten vertreten die Auffassung: Auch die reformierte Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig. Über kurz oder lang wird sich das Bundesverfassungsgericht daher mit der Erbschaftsteuerreform befassen müssen.

Mit der Reform waren auch die Steuersätze für die Steuerklasse II und III drastisch erhöht worden. Der Steuersatz konnte bis zu 50 % betragen. Betroffen sind insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen. Jetzt steht der erhöhte Steuersatz für Geschwister erstmals auf dem Prüfstand des BFH.

Im Streitfall hatte ein Steuerbürger im Jahr 2009 von seinem Bruder 25.000 € erhalten und sollte nun – genau wie Nichtverwandte – 30 % Schenkungsteuer zahlen. Das...