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BBK 1/2010 S. 10

Lohnsteuer: Faktorverfahren bei Steuerklassenwahl IV/IV

Ab 2010 können berufstätige Ehepartner mit den Steuerklassen IV/IV das Faktorverfahren nutzen. Dadurch profitieren sie bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren von den Steuervorteilen des Splittingtarifs . Der Faktor wird auf Antrag der Ehepartner vom Finanzamt berechnet und auf die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Hinweis:

Mitarbeiter im Lohnbüro sollten prüfen, ob auf den Lohnsteuerkarten 2010 ein Faktor eingetragen ist. Er findet sich auf der Lohnsteuerkarte im Abschnitt „Änderungen” im Feld „Steuerklasse / Faktor” (Richard Markl und Christian Eisele ).

Zum Thema:

Richard Markl und
Christian Eisele