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BBK 1/2010 S. 6

Gesetzgebung: Bundesrat stimmt Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu

Am hat der Bundesrat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz ab in Kraft treten [i]Inkrafttreten: 1. 1. 2010. Es enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Die Freigrenze für die Zinsschranke nach § 4h EStG wird unbefristet [i]Freigrenze der Zinsschranke unbefristet erhöhtauf 2.999.999 € erhöht (bislang: nur bis ) . Es wird zudem ein EBITDA-Vortrag für fünf Jahre ab 2010, auf Antrag ab 2007, eingeführt . Hierdurch kann ein Betrieb den Teil des Abzugsrahmens, der im Rahmen der Zinsschranke nicht vollständig ausgenutzt wird, in die fünf Folgejahre vortragen.

  • Für geringwertige Wirtschaftsgüter besteht künftig ein Wahlrecht, ob diese wie bisher in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben werden sollen (so die bisherige Regelung) oder ob alternativ die Al...