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NWB Nr. 1 vom Seite 54

Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe

Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten

Hans Walter Schoor

[i]Schoor/Fischer/Ueberfeldt, Kauf und Bewertung einer Steuerberaterpraxis, NWB, 4. Aufl. Geplanter Erscheinungstermin Mai 2010Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer freiberuflichen Praxis gehören zwar zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Sie werden aber in ganz besonderer Weise steuerlich privilegiert (§ 18 Abs. 3 EStG). Unter gewissen Voraussetzungen wird auf Antrag ein Steuerfreibetrag bis maximal 45.000 € gewährt (§ 16 Abs. 4 EStG). Der steuerpflichtige Teil des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns wird nach der Fünftel-Regelung progressionsbegünstigt oder u. U. bis maximal 5 Mio. € auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens jedoch mit einem Steuersatz von zurzeit 15 %, besteuert (§ 34 Abs. 1 und 3 EStG). Obwohl der Eingangssteuersatz ab 2009 von 15 % auf 14 % gesenkt wurde, ist der Mindeststeuersatz in § 34 Abs. 3 EStG unverändert geblieben. Dies soll ab 2010 eventuell in einem Korrekturgesetz nachgeholt werden. Die genannten Steuervergünstigungen erhält auch, wer seine Praxis, z. B. aus Altersgründen, aufgibt. Die Praxisaufgabe gilt als Praxisveräußerung. Die Steuerprivilegien werden aber nur gewährt, wenn sich der bisherige Praxisinhaber an ganz bestimmte Vorgaben der Rechtsprechung hält. Der folgende Musterfall verdeutlicht die gelösten und ungelösten Einkommen...