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IWB 24/2009 S. 1460

Allgemeines | neue Vorschriften für Entsendungen

Ab dem sind bei Entsendungen von Arbeitnehmern innerhalb der EU neue Vorschriften zu beachten. Aufgrund der nunmehr erlassenen Durchführungsverordnung Nr. 987/2009 kann die EU-Verordnung Nr. 883/2004 damit ab Mai nächsten Jahres angewendet werden. Die beiden Verordnungen lösen die bislang maßgeblichen Verordnungen Nr. 1408/71 sowie Nr. 574/72 ab. Neu ist die Entsendedauer von künftig 24 anstelle bislang zwölf Monaten. Außerdem gehört zu den Neuerungen, dass bei einer in mehreren Mitgliedstaaten ausgeübten Tätigkeit als Arbeitnehmer die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Wohnsitzstaates nur dann maßgeblich sind, wenn die Personen dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausüben. Darüber hinaus ist in solchen Fällen auf das Heimatrecht nur da...