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BFH 19.08.2009 II R 16/07, NWB 52/53/2009 S. 4070

Lotteriesteuer | Keine Lotteriesteuer für Freilose

Nach dem beeinflussen mit gekauften Losen gewonnene Freilose, die ohne weiteren Einsatz zur erneuten Teilnahme an der Lotterie berechtigen, aber kein Recht auf Rückzahlung des Lospreises gewähren, die Bemessungsgrundlage der Lotteriesteuer nicht.