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StuB 24/2009 S. 926

IDW HFA zur Bilanzierung der PSV-Beiträge für 2009

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) hatte Anfang November 2009 den Beitragssatz für das Jahr 2009 auf 14,2 Promille festgesetzt – das ist fast achtmal mehr als noch im Vorjahr. Die zusätzliche Belastung soll allerdings gemildert werden durch Teilzahlungen in den Jahren 2009 bis 2013 (sog. Glättungsregel gem. § 10 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG): 8,2 Promille fallen 2009 an und jeweils 1,5 Promille in den Jahren 2010 bis 2013.

Nun hat der Hauptfachausschuss des (HFA) des IDW sich mit der bilanziellen Behandlung befasst und ist in seiner Sitzung vom zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei dieser Glättungsregel um eine reine Fälligkeitsabrede handelt. Daher ist der Beitrag für das Geschäftsjahr 2009 zum im handelsrechtlichen Jahresabschluss in voller Höhe zu passivieren. Der Bila...