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FG Münster Beschluss v. - 8 V 2848/09 Kg

Gesetze: EStG § 74, FGO § 114 Abs 1 Satz 2

Kindergeld:

"Vorläufige" Abzweigung von Kindergeld durch Regelungsanordnung

Leitsatz

1) Ist glaubhaft gemacht, dass ein kindergeldberechtigtes Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber dem in Ausbildung befindlichen Kind nicht erfüllt hat, hat das Kind gemäß § 114 FGO Anspruch auf "vorläufige" Abzweigung bis zur Entscheidung seiner Klage auf Abzweigung des Kindergelds nach § 74 EStG, sofern die Regelung notwendig ist, den Unterhalt des Kindes sicherzustellen.

2) Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht der Regelungsanordnung nicht zwingend entgegen.

Fundstelle(n):
RAAAD-33957

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