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BBK Nr. 24 vom Seite 1207

Online-Dienste zur Anfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Rechtssicherheit durch neue Abfrage bei der EU?

Frank Zeidler und und Marion Hackmayer

Die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nummer) ist im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr von Bedeutung. Seit dem bietet die Europäische Kommission einen neuen Online-Dienst zur Prüfung der Gültigkeit von USt-ID-Nummern an. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit einer einfachen und einer qualifizierten Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Der folgende Beitrag soll zunächst einen Überblick über die verschiedenen Online-Anfragemöglichkeiten geben und anschließend den Praxishintergrund sowie die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung aufzeigen.

I. Überblick

1. Bestätigungsverfahren beim BZSt

1.1 Hintergrund

Jeder Inhaber einer deutschen USt-ID-Nummer kann beim BZSt eine Anfrage zur Bestätigung ausländischer USt-ID-Nummern gemäß § 18e UStG stellen. Die [i]Anfrage schriftlich, telefonisch, Fax, InternetAnfrage kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet gestellt werden. Das Ergebnis wird vom BZSt i. d. R. schriftlich mitgeteilt, wobei Bestätigungsanfragen über das Internet unmittelbar beantwortet werden.

Hinweis:

Das Bestätigungsverfahren bietet allerdings nicht die Möglichkeit, USt-ID-Num...