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BBK Nr. 24 vom Seite 1229

Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steuer?

Hans Walter Schoor

Bilanzierende Steuerpflichtige müssen beim Jahresabschluss alle Einnahmen und Ausgaben daraufhin überprüfen, ob die gebuchten Beträge als Ertrag oder Aufwand des abgelaufenen Geschäftsjahrs anzusehen sind. Erträge oder Aufwendungen, die auf spätere Wirtschaftsjahre entfallen, müssen abgegrenzt werden. Dies geschieht durch Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). Durch RAP werden Erträge und Aufwendungen dem Geschäftsjahr zugerechnet, durch das sie – wirtschaftlich betrachtet – verursacht sind.

I. Aktive und passive RAP

Man unterscheidet zwischen aktiven und passiven RAP:

RAP sind Bilanzposten, die – als Korrekturposten – eine „zeitlich richtige Gewinnermittlung” gewährleisten. Gäbe es das Instrument der [i]RAP als GoBRAP nicht, würde der bilanzierende Unternehmer seinen Gewinn nicht zutr...