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Sozialrecht | Kein Versicherungsschutz bei Umweg zum Tanken auf dem Weg zur Arbeit
Wird die Fahrt zur Arbeit unterbrochen, steht der Arbeitnehmer nur unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn zwischen dem Grund für die Unterbrechung und seiner beruflichen Tätigkeit ein besonders enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Das Auftanken des für den Weg zur Arbeit benutzten Fahrzeugs ist grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen und damit nicht geschützt. [i]Louven, NWB F. 27 S. 6575Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Versicherte aus Gründen tanken muss, die er nicht zu vertreten hat und die für ihn unvorhersehbar waren. Im Streitfall hatte der Kläger seinen Heimweg von der Arbeit mit seinem Motorrad verlassen, um zu tanken. Dabei wurde er in einen Unfall verwickelt, in dessen Folge er drei Mon...