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Lohnsteuer | Neue Sachbezugswerte 2010 für Mahlzeiten veröffentlicht
Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, betragen nach dem ab Kalenderjahr 2010 für ein Mittag- oder Abendessen 2,80 €, für ein Frühstück 1,57 €. Darüber hinaus können auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter den Voraussetzungen des R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR 2008 mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden ( BStBl 2009 I S. 771).