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FG München Urteil v. - 5 K 2158/08 EFG 2010 S. 244 Nr. 3

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2GG Art. 3 Richtlinie 2004/83/EG Art. 28 Richtlinie 2004/83/EG Art. 26

Anspruch auf Kindergeld für eine erwerbsunfähige äthiopische Staatsangehörige

Leitsatz

1. Nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c i. V. m. Nr. 3 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besitzt, Kindergeld nur, wenn er sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem SGB III bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.

2. § 62 Abs. 2 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Rechtsprechung des BVerfG).

3. Für eine nicht freizügigkeitsberechtigte erwerbsunfähige Ausländerin lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld auch nicht aus Art. 28 bzw. Art. 26 der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) herleiten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 244 Nr. 3
PAAAD-33278

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