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BFH 01.10.2009 VI R 22/07, StuB 23/2009 S. 893

Einkommen-/Lohnsteuer | Begriff des Herstellers für die Annahme eines begünstigten Sachbezugs

Hersteller einer Ware i. S. des § 8 Abs. 3 EStG kann derjenige sein, der den Gegenstand selbst produziert, der ihn auf eigene Kosten nach seinen Vorgaben und Plänen von einem Dritten produzieren lässt oder der damit vergleichbare sonstige gewichtige Beiträge zur Herstellung der Ware erbringt (Fortführung des Senatsurteils vom – VI R 88/99, BStBl 2003 II S. 154 = Kurzinfo StuB 2003 S. 133; Bezug: § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass der Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG) nur bei Zuwendungen greift, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt. Für Vorteile von Dritten – auch wenn es sich um konzernzugehörige Unternehmen handelt – greift die Steuervergünstigung also nicht. Das bedeutet aber nicht...