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StuB Nr. 23 vom Seite 889

Ausblick auf die elektronische Lohnsteuerkarte

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Mit dem JStG 2008 wurde ein neuer § 39e EStG eingefügt, der eine gesetzliche Grundlage für die Umstellung des Lohnsteuerabzugsverfahrens auf ein durchgängig elektronisches Verfahren schafft (vgl. ausführlich Förster, StuB 2008 S. 232). Die Karton-Lohnsteuerkarte wird letztmalig für 2010 von den Gemeinden ausgestellt.

Ab 2011 soll die Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt werden. Damit sollen Medienbrüche abgebaut werden, die dadurch entstehen, dass einerseits bei den Gemeinden elektronisch vorhandene Daten auf der ersten Seite der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Andererseits müssen Arbeitgeber, die überwiegend über ein maschinelles Lohnsteuerabzugsprogramm verfügen, diese Daten wiederum in ihr System einpflegen. Stattdessen werden künftig alle für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Besteuerungsmerkmale in einer Datenbank des BZSt zum Abruf für den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt ( Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale = ELSTAM).

Sobald ein Arbeitnehmer eine Arbeitsstelle antritt, gibt er zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber seine steuerliche Identifikationsnumm...