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Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen
Das BMF hatte am einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen an die Verbände zur Stellungnahme übersandt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Verbände konnten bis zum eingereicht werden. Der Entwurf eines Artikelgesetzes dient vor allem der zügigen Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben. Die Umsetzung von EuGH-Rechtsprechung soll in §§ 92a, 93 und 95 EStG erfolgen:
Umsetzung des Urteils v. in der Rs. C-269/07 (Wohn-Riester NWB PAAAD-28240). Gewährung der Altversvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person. Gleichzeitig Einbeziehung von im EU- und EWR-Ausland belegenen selbst genutzten Wohnmobilen in die steuerliche Förderung.
Gemäß dem Urteil v. in der Rs. C-35/08 (Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian Fernandez) wird die degressive Abschreibung auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland ausgeweitet. Hierzu soll § 7 Abs. 5 EStG geändert werden.
Schließlich sollen § 10b Abs. 1 Satz 1 bis 6 (neu) EStG und Folgeänderungen in KStG und GewStG angepasst werden: Gemäß dem Urteil v. in der Rs. C-318/07 (Hein Persche ...