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IWB Nr. 23 vom Seite 1123

Neue Bewertungsrichtlinien für immaterielle Wirtschaftsgüter in Dänemark

von Dipl.-Ök. Ariana Kosyan, CFA, Manager der Transfer Pricing Service Line von Deloitte in Düsseldorf

Die dänische Finanzverwaltung hat Ende August 2009 Richtlinien zur Bewertung von Unternehmen/Unternehmensteilen und immateriellen Wirtschaftsgütern (IWG) für steuerliche Zwecke veröffentlicht. Die neuen Richtlinien lassen erkennen, dass die dänische Finanzverwaltung einen Schwerpunkt bei der Prüfung der Verlagerung von IWG setzt.

I. Einführung

In jüngster Zeit scheint die dänische Finanzverwaltung einen besonderen Schwerpunkt in der Überprüfung der mit IWG in Verbindung stehenden Transaktionen bei ihrer Prüftätigkeit gesetzt zu haben. Insbesondere fokussiert sie sich dabei auf Transaktionen, die einen einmaligen Transfer der IWG beinhalten.

Die bisherigen Leitlinien für die Analyse der mit IWG in Verbindung stehenden Transaktionen waren durch die dänischen Dokumentationsvorschriften gegeben. Diese basieren im Wesentlichen auf den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für multinationale Unternehmen und Finanzverwaltungen sowie einer Reihe von relativ veralteten Leitlinien für die Bewertung des Goodwills. Letztere beziehen sich auf die in der Vergangenheit erzielten Finanzergebnisse der Unternehmen und berücksichtigen keine zukünftig zu erwartenden Gewinne.

In Betriebsprüfunge...