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Slowenien | Gesetz zur Zusatzbesteuerung von Einkommen der Mitglieder von Geschäftsleitungen und Aufsichtsorganen während der Finanz- und Wirtschaftskrise
Unternehmen, die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise staatliche Beihilfen und sonstige Unterstützungen auf Staatskosten erhalten, unterliegen in Slowenien einem Sonderregime. Das gilt auch für die Besteuerung von Einkommen der Mitglieder von deren Führungs- und Aufsichtsorganen. Diesem Zweck dient die Zusatzsteuer, die mit dem o. g. Gesetz vom 5.10.2009 eingeführt wurde (s. Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 78/2009).
Steuerpflichtige der Zusatzsteuer (Zusatzabgabe) sind natürliche Personen, die als Mitglieder eines Verwaltungsrats, als Geschäftführer bzw. leitender Direktor eines Geschäftssubjekts (eines Unternehmens als juristische Person) bzw. als Mitglieder von dessen Aufsichtsrat tätig sind, wenn das Geschäftssubjekt von der Regierung eine staatliche Beihilfe, Bürgschaft bzw. ...